AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlegendes

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Berghotel Oeschinensee AG als Betreiberin des Restaurants Oeschinensee (Berghotel Oeschinensee), der Cafébar (Berghotel Oeschinensee) dem Restaurant Bergstübli (Bergstation) und dem Transportunternehmen Elektro Shuttle im Folgenden als BHO-AG bezeichnet.

Vertragsgegenstand

Der vorliegende Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme (per E-Mail oder Post) oder per Onlinebestellung im Onlineshop zustande. Anpassungen am Inhalt der schriftlichen Bestätigung werden für die BHO-AG erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Mündliche Abmachungen oder Änderungen sind nicht gültig. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die BHO-AG ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten ohne weiteres über die reservierten Veranstaltungsräumlichkeiten anderweitig zu verfügen.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Raum.

Zahlungskonditionen

Die Zahlung der bezogenen Leistungen erfolgt bei der Bestellung und spätestens bei der Konsumation. Die Zahlung kann in allen national anerkannten digitalen Zahlungsarten oder in bar gemacht werden. Die BHO-AG versendet keine Rechnungen, weder in der Schweiz noch ins Ausland.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Ist die effektive Teilnehmerzahl tiefer als die bestätigte Teilnehmerzahl, kann diese geringfügig (+/- 10% der gemeldeten Anzahl) bis und mit Anreisetag um 09.30 Uhr angepasst werden.

Vorbestellung

Die Vorbestellung ist am Anreisetag bis um 09.30 Uhr mittels Onlinebestellung. Spätere Bestellungen können nur in Absprache berücksichtigt werden.

Stornierung

Stornierung

Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, storniert, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz folgender Kosten, insofern keine anderweitigen Stornierungsbedingungen im Vertrag festgelegt worden sind:

  • Absage über 14 Tage vor dem Termin: keine Annullationskosten
  • Absage unter 14 Tage vor dem Termin: 20 % der Menükosten (nur Essen)
  • Absage 24 h vor dem Anreisedatum: 100 % der Menükosten (nur Essen)

Die Stornierungsbedingungen können nach Absprache angepasst werden.

Rücktritt durch das Restaurant

Bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • Höhere Gewalt / Naturgefahr (bsp. Lawinen, Murgang, o.ä.);
  • Veranstaltungen die unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurden;
  • wenn der Ruf des Restaurants geschädigt werden kann (Bsp. radikale Gruppierung);
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz.

Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden: Tellergeld +/- CHF 10 / Teller, Zapfengeld +/- CHF 30 / 7.5 dl Flasche.

Haftung und Verluste für Schäden

Der Auftraggeber haftet der BHO-AG für Verluste und Schäden an festem und mobilem Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der BHO-AG. Unter Vorbehalt gesetzlich zwingender Zuständigkeit, ist Thun ausschliesslicher Gerichtsstand.

Berghotel Oeschinensee AG / Stand 1.1.2025